Das eine Argument gegen die Todesstrafe

Wenn Todesstrafengegner und Befürworter der staatlichen Tötung aufeinandertreffen, kommt das im wesentlichen ewig gleiche Arsenal von Argumenten für und darwieder zum Einsatz, das sich beide Seiten über die Jahre angeeignet haben. Pragmatisches, Religiöses, Organisatorisches, Politisches, Humanistisches, Rechtsphilosophisches - die Liste der Disziplinen, aus denen sich die Debatte speist, ist lang. Ich habe viele gute, viele gutgemeinte und auch einige wenige schlichtweg boshafte oder blödsinnige Argumente gehört und selbst ins Feld geführt. Aber ich kenne nur ein einziges zwingendes Argument gegen die Todesstrafe.

Moralische Werte

Irgendwann im Kindesalter kommen wohl die meisten Menschen in unserer Gesellschaft mal mit dem Thema in Berührung. Ich vermute, daß das in meiner Kindheit in Deutschland wohl in Folge einer pädagogisch motivierten Unterbrechung eines Gangster-Spiels der Fall gewesen sein muß, bei dem mir das Abmurksen meines Widersachers als drakonischer Strafvollzug von irgend einer Aufsichtsperson nicht gegönnt wurde. In der Folgezeit wußte ich dann einfach, daß man das nicht darf, oder zumindest soll. Wir killten natürlich immer noch voll Begeisterung und starben ebenso hingebungsvoll auf den Spielplätzen und Pausenhöfen wie zuvor. Aber das war eben Spiel. In der Realität darf man nicht töten. Etwas später bin ich dann Menschen begegnet, die das nicht so sahen, ganz einfach, weil ihnen ihr Papa nicht nur erzählt hat, daß man in echt nicht töten dürfe, sondern auch daß man in echt das bekomme, was man verdiene. Und wenn man eben in echt getötet hatte, dann solle einem das gleiche widerfahren. Genauso wie man vom großen Bruder seines gleichaltrigen Feindes verprügelt wurde, wenn man es dem kleinen gegeben hatte.

Neben den - zumindest in Deutschland - wenigen felsenfest überzeugten Todesstrafenbefürwortern und den kaum zahlreicheren überzeugten Gegnern, die ich getroffen habe, kenne ich viele, die eigentlich, das heißt prinzipiell und meist intuitiv, dagegen sind, denen die zwingende Logik des "Auge um Auge" aber ebenfalls einleuchtet. Diese bewunderten als Kinder insgeheim jene ihrer Spielkameraden, in deren Familien Moral so klar und übersichtlich geordnet Anwendung fand, bei denen Hausarrest und Prügelstrafen zwar weniger verlockend als Geld für gute Noten waren, aber eben doch nur zusammen die Eckpfeiler jenes klar verständlichen und sehr beruhigenden Systems von Gut und Böse, Richtig und Falsch ergaben. Die Todesstrafe paßt perfekt in dieses System. Die eigenen Wertmaßstäbe waren dagegen oft diffuser und wurden es um so mehr, als aus den Kindern Frauen und Männer wurden, die die christlich humanitären Werte des Elternhauses nun in ihrer eigenen, Umgebung überzeugend vertreten mußten.

Bei vielen Menschen ist die Haltung gegenüber der Todesstrafe also vor allem ein Ergebnis ihrer Erziehung, beziehungsweise ihres sozialen Umfelds. Sie ist moralisch begründet und Moral ist relativ - nicht für einen selbst, denn unsere moralischen Ansichten empfinden wir als selbstverständlich, geradezu natürlich, aber in unserer Gesellschaft. Moralische Argumente müssen immer an jenem abprallen, der die zugrundeliegende Moral nicht teilt. Und da sie als moralische Argumente eben auf Moral basieren werden sie wirkungslos im Angesicht der Unmoral, auch wenn uns diese auch noch so verwerflich vorkommt.

All die technischen Besonderheiten des Todesstrafenvollzugs, die sich außer moralischer Verwerflichkeit noch als Argumente anführen lassen gehen aber am Kern der Sache vorbei. Jeder Fehler im Rechtsvollzug, jede formale Ungenauigkeit, jede unerwünschte Grausamkeit der ausgeklügelten Hinrichtungsmaschinerie, bleibt doch immer genau das: ein Fehler, eine Ungenauigkeit, unerwünscht. Sie alle tangieren das Konzept des staatlichen Tötens nicht im geringsten. Im Gegenteil, ihre Aufdeckung hilft nur das System zu verfeinern, Fehler zu vermeiden, die es unnötig angreifbar machen für seine moralischen Gegner. Das eine Argument, das sich meines Achtens jedoch weder auf eine spezifische Moral stützt, noch durch verbesserte Verfahren zu entkräften wäre, lautet, daß unsere Erkenntnis nie absolut ist.

Urteil und Erkenntnis

Wir können nie alles wissen. Das bedeutet im Fall von Recht und Strafe, daß unser Urteil gegenüber Anderen immer eine Annäherung an die Wahrheit darstellt - mehr nicht. Das ist auch nicht weiter schlimm, da wir alle, das heißt sowohl der Staat mit seinem juristischen Apparat wie auch jeder von uns, dieser Beschränkung unterliegen. So lange wir unsere Taten an dieser Bedingung ausrichten, können wir versuchen, Schaden möglichst gering zu halten. Das Bemühen um Wahrheit können wir als moralische Verpflichtung verstehen - wir müssen aber nicht. Es gibt keinen logischen Zwang zum Wahrhaftigsein, kein zwingendes Argument jenseits spezifischer Moral gegen Lüge oder Ignoranz. Es gibt aber zumindest eine Sinnfälligkeit, unser Handeln an den Bedingungen auszurichten, zumindest dann, wenn unsere Handlungen verhältnismäßig, und das bedeutet, gerecht sein sollen - und das haben sich sowohl Todesstrafenbefürworter wie Gegner auf ihre Fahnen geschrieben. Nehmen wir sie also beim Wort.

Physik und Philosophie verdanken wir die grundlegende Erkenntnis, daß kein Teil eines Ganzen das Ganze wahrnehmen kann. Das bedeutet, daß wir als Teil der Welt, als Bewohner der Erde und als Mitglieder der Gesellschaft nicht über die Welt, die Erde oder die Gesellschaft in Gänze urteilen können. Unser Blick, unsere Wahrnehmung bleiben immer begrenzt, weil wir uns selbst nicht von außen betrachten können. Außerdem verstellt ein Teil der wahrnehmbaren Welt zwangsläufig unseren Blick auf einen anderen Teil, so lange wir uns in der Welt, zwischen den Dingen, zwischen den Erkenntnissen befinden. Es ist also unmöglich, zu einem alle Faktoren umfassenden Urteil über ein Geschehnis zu kommen. Denn als Menschen sind wir nicht nur in der Welt, wir sind auch in der Zeit gefangen. Wir wissen nicht, was Morgen sein wird. Zumindest sind wir uns überwiegend einig, daß wir keine verlässlichen Aussagen darüber machen können, höchstens Vermutungen, mitunter sehr präzise Vermutungen, aber eben nur Vermutungen. Nur ein Wesen, das außerhalb von Zeit und Raum existierte - Gott womöglich -, wäre dazu in der Lage.

Das eine Argument gegen die Todesstrafe

Wir mögen dieses Argument für unwesentlich halten, schließlich brauchen wir für die Verurteilung eines Mörders zum Tode nicht zu wissen, was die Welt im Innersten zusammenhält. Es ist aber nötig, sich diese Beschränkung klar zu machen, wenn es darum geht, die Todesstrafe vor ihrem gesellschaftlichen - also menschlichen - Hintergrund zu beurteilen. Denn eines können wir mit ziemlicher Sicherheit sagen: Tote leben nicht. Zumindest gehört diese Annahme zu denjenigen, auf die sich Todesstrafenbefürworter und Gegner einigen können. Gerade darin besteht ja die Attraktivität der Todesstrafe, in ihrer archaischen Absolutheit, dem gottgleichen ein-für-alle-mal Vollzug, der wie keine andere Tat seinen Täter mit einer Aura von Allmacht auszustatten im Stande ist. Nehmen wir also auch hier die Täter beim Wort: Das Todesurteil soll ein absolutes sein.

Wie dann kann die Begrenztheit unserer Erkenntnis eine Tat rechtfertigen, die wir als absolut und endgültig definieren? Wie können wir eine irreversible Tat mit einem unzureichenden Urteil begründen? Wenn unser Wissen, und folglich unser Urteil über andere, nicht beanspruchen kann, absolut und wahr zu sein, warum beanspruchen wir dann für uns, absolute Strafen zu vollziehen? Fehlurteile, Irrtümer können korrigiert werden - tödliche Handlungen nicht. Das gilt für Mörder, Henker, Zivilisten und Regierungen gleichermaßen. Und es ist dabei völlig unerheblich, wie gründlich und fair der Prozeß der Wahrheitsfindung, wie objektiv und unbestechlich eine Jury, ein Richter oder gar ein Speicheltest, eine DNA-Analyse sind, absolute Gewissheit gibt es nicht. Dennoch gibt es absolute Urteile.

Unser Leben ist reich an Handlungen, die wir als irreversibel bezeichnen können: Chancen, die wir verpassen, eröffnen sich kein zweites Mal, Gegenstände, die wir verlieren, erweisen sich als unwiederbringlich. Es wäre sicherlich nicht pragmatisch, zu versuchen, all diese Handlungen zu unterlassen, nur weil wir davon ausgehen müssen, daß wir nichts sicher wissen können. Das ist auch gar nicht nötig, da wir mit unseren Vorhersagen die Zukunft und unsere nähere Umgebung betreffend meistens richtig liegen und entsprechend sinnvoll zu handeln im Stande sind. Aber diese Handlungen beeinflussen nicht das Leben Anderer in derart fundamentaler Weise. Mit Handlungen, durch die wir unser eigenes Leben aufs Spiel setzen, sind wir entsprechend zurückhaltend. Das gleiche sollte auch für Handlungen das Leben Anderer betreffend gelten.

Wir mögen nicht immer in der Lage sein, unsere Handlungen unserem Wissen entsprechend auszurichten. Das menschliche Leben wäre, zumal in einer komplexen Gesellschaft, nicht lebbar ohne Risiken. Aber so weit möglich, müssen wir unser Handeln in Relation zu unserem Wissen stellen, soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das gilt vor allem für den Umgang mit anderen Menschen, deren Schicksal in unsere Hände geraten ist. Mord, ob institutionalisiert oder nicht, ist in jedem Fall eine Handlung, die den Rahmen der Verhältnismäßigkeit und damit der Gerechtigkeit sprengt. Denn es gibt kein Urteil, daß den Anspruch der Absolutheit für sich erheben darf. Wenn wir dies zum Grundsatz unseres Gerechtigkeitsempfindens machen, dürfen wir keine Strafe gutheißen, die in ihrer Folge weder eine Beendung noch eine Korrektur zuläßt, geschweige denn eine Rehabilitation. Denn die Realität des Sterbens ist eindeutig und absolut. Und deswegen dürfen wir in der Realität nicht töten. Wir dürfen nicht töten.

 

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